Startseite › Foren › Beschlagtechnik › Sicherungskarte › Antwort auf: Sicherungskarte
10. Dezember 2019 um 14:51 Uhr
#70580

Teilnehmer
Sicherungskarte dient als Berechtigungsnachweis die Ersatzschlüssel (Zylinder) bei dem Hersteller zu bestellen. Ohne diese Karte darf kein Schlüssel oder Zylinder für die Schließung nachgemacht werden.