Hallo,
eine sogenannte kleine Zulassung (abP) ist baurechtlich für Befestigungen nicht geregelt. Die Regelungen und Voraussetzungen (Normen usw.) sind dafür nicht ausreichend gegeben. Daher gibt es über das DIBt (oberste Bauaufsichtsbehörde in Deutschland) z.B. Überlegungen im Rahmen von z.B. Arbeitskreisen mit „wesentlichen Branchenbeteiligten“ (Instituten, Verbänden, Herstellern) dieses ggf. auch in der Form in Zukunft möglich zu machen. Derzeit ist also keine abP möglich. Wenn eine absturzsichernde Befestigung baurechtlich sauber belegt werden soll, gibt es derzeit nur die Möglichkeit über eine abZ (allgemein baurechtliche Zulassung) oder über eine ETA (Euro Technische Bewertung) oder über eine (z.i.E) Zulassung im Einzelfall.
Anders lautende Informationen und oder Belege/Nachweise sind also nicht nach Stand des Baurechts und ggf. kritisch zu hinterfragen. Der Weg, über Stellung von statischen Werten (z.B. nach ETB) zu den Befestigungen, an den zuständigen Statiker, wird daher oft von Branchenbeteiligten und auch von VBH beschritten.