in der DIN EN 179:2008-04 ist folgendes angegeben:
A.12 Das Bedienelement sollte üblicherweise in einer Höhe zwischen 900 mm und 1 100 mm über der
Oberfläche des fertigen Fußbodens bei geschlossener Tür installiert werden. Falls bekannt ist, dass die
Mehrheit der Benutzer des Gebäudes kleine Kinder sind, sollte eine Reduzierung der Höhe des
Bedienelements in Betracht gezogen werden.
Danke für die Ausfertigung.
Verstehe ich es also richtig das es keine Vorschrift gibt den Drücker auf einer Höhe von 1050mm zu setzen?
Sondern er darf in der genannten Höhe von 900-1100 mm über OKFF sitzen?
nach Rücksprache mit unseren Lieferanten ergibt sich folgendes Bild:
in der EN 179 / EN1125 ist keine Drückerhöhe definiert.
Die Drückerhöhe beträgt gemäß DIN 18101 von Oberkante Fertigfußboden gemessen 1050 mm.
Abweichende Drückerhöhen:
• DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen: 850 mm
• Bei FS- und RS-Türen darf die Drückerhöhe zwischen 850 und 1250 mm betragen.
Gruß Boris Schraft
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