Hallo T. Donhardt,
nicht direkt was die Lüfteranzahl angeht sondern grundsätzlich und was den erforderliche Luftwechselraten (Feuchteschutz) angeht. Es ist Planeraufgabe diese dann danach festzulegen.
Gesetzliche Grundlagen EnEV 2009
§ 6, (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluft-wechsel sichergestellt ist.
§ 6, (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärme-übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauer-haft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist
DIN 1946-6
Lüftung von Wohnungen.
Gilt für die Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohnge-bäude in Deutschland.
Nutzerunabhängige Lüftungsplanung ist vorgeschrieben
Instandhaltung/Modernisierung: relevant wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden!
LG Norbert Appelhans