Am 17. Dezember 2021 hat die Bauministerkonferenz das Marktüberwachungsprogramm für 2022 herausgegeben. Wie schon in 2021, wurden dabei auch für 2022 Aussentüren als Schwerpunktprodukt festgelegt, da in 2021 coronabedingt Aussendienstkontrollen der Marktüberwacher in den Betrieben nur in geringem Umfang möglich waren.
Seit dem 1. Februar 2010 gilt für Fenster und Außentüren die CE-Kennzeichnungspflicht. Diese stellte zunächst viele Fenster- und Türenhersteller vor eine große Herausforderung. Das Thema ist äußerst komplex und sehr viel Halbwissen ist auf dem Markt unterwegs. Viele Hersteller wiegen sich in Sicherheit, weil Sie vielleicht Dokumente aus der Industrie bekommen haben. Leider sind diese so rechtlich oft nicht abgesichert, oder gar falsch. Manche Hersteller haben gar keine CE-Kennzeichnung und begeben sich somit auf dünnes Eis.
Um diesem Thema genauer auf den Grund zu gehen, waren wir zum Interview bei Professor Niemöller, SMNG, in Frankfurt und stellten ihm einige Fragen zur CE-Kennzeichnung.
Herr Professor Niemöller ist Fachanwalt für Baurecht und die Koryphäe in Deutschland schlechthin. Seine Kanzlei betreut die CE-Plattform seit Beginn und sorgt dafür, dass unsere Kunden absolut rechtssicher aufgestellt sind.
Speziell Nicht-Kunden von CE-Fix sollten sich die Zeit nehmen, das ganze Interview anzuschauen. Na, fahren Sie ohne Führerschein?