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Norbert AppelhansTeilnehmerHallo T. Donhardt, die KLIMA KONFORM Profile eignen sich hervorragend für unterschiedliche Befestigungen von unterschiedlichen Produkten da die statischen Auszugswerte sehr gut (hoch) sind. Die jeweiligen Werte dazu sind in den Datenblätter zu finden.
N. Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Ulli!
Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der Wärmedurchgang durch einen festen Körper (etwa eine Wand, Fenster usw.)
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein spezifischer Kennwert eines Bauteils. Er wird im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien bestimmt, aber auch durch die Wärmestrahlung und Konvektion an den Oberflächen.
Gruß Norbert
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Lutz,
eine explizite Passivhauszertifizierung ist derzeit von der VBH hier nicht angestrebt, da die wärmetechnischen Eigenschaften beim greenteQ Klima Konform über Wärmebrückenberechnungen (f-RSI Wert!)schon sehr gut belegt werden (siehe Systemberechnungen im VBH Prospekt greenteQ Klima Konform). Wir erstellen Wärmeberechnungen bei größeren BV auch auf Wunsch objektbezogen für unsere Kunden.
LG Norbert6. September 2019 um 9:08 Uhr als Antwort auf: gesetzliche Vorschrift für Null-Barriere-Schwelle #69195
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Herr Kopf,
ich hab das nicht gehört. Man hört so vieles. Es ist ganz einfach: Fakten (hier z.B. den Gesetzestext) zusenden lassen.Ansonsten bleibt es derzeit dabei:
Normativ findet sich in Abschnitt 4.3.3.1 der DIN 18040-1 und -2 folgende Formulierung: „Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein“.
Das lässt also weiterhin die Interpretation zu: Barrierefreie Türschwellen dürfen, wenn dies technisch unabdingbar (also erforderlich ist) weiterhin eine maximale Aufkantungshöhe von 20mm aufweisen.
Aber es gibt zig unterschiedliche Stellungnahmen und Interpretationen dazu am Markt (von Fachunternehmen- und Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden, Instituten usw.) und von Interessenvertretungen (Verbänden, Organisationen usw.). So wie es auch viele Hersteller gibt die eine technische Lösungen ohne Schwelle (sogenannte 0-Schwelle) anbieten und propagieren.
LG Norbert Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo T. Donhardt,
nicht direkt was die Lüfteranzahl angeht sondern grundsätzlich und was den erforderliche Luftwechselraten (Feuchteschutz) angeht. Es ist Planeraufgabe diese dann danach festzulegen.Gesetzliche Grundlagen EnEV 2009
§ 6, (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluft-wechsel sichergestellt ist.
§ 6, (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärme-übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauer-haft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet istDIN 1946-6
Lüftung von Wohnungen.
Gilt für die Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohnge-bäude in Deutschland.
Nutzerunabhängige Lüftungsplanung ist vorgeschrieben
Instandhaltung/Modernisierung: relevant wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden!LG Norbert Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Robert,
wir empfehlen eine die Schlagregenabdichtung der Fuge außen am greenteQ Klima Konform vor dem WDVS vorzunehmen, da es immer dauert bis letztlich später das WDVS angebracht wird. Es kann ja auch in der Phase zu Schlagregen kommen und dann Wasser in die Fugen eindringen.
Würde die äußere Abdichtung des WDVS hier über eine geeignete Putzanschussschie (Nachweis!!!) sofort erfolgen dann wäre das auch ohne zus. Abdichtung am greenteQ Klima Konform möglich. Das ist aber aus meiner Sicht in der Praxis kaum der Fall.
LG Norbert Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Robert,
wir empfehlen eine die Schlagregenabdichtung der Fuge außen am greenteQ Klima Konform vor dem WDVS vorzunehmen, da es immer dauert bis letztlich später das WDVS angebracht wird. Es kann ja auch in der Phase zu Schlagregen kommen und dann Wasser in die Fugen eindringen.
Würde die äußere Abdichtung des WDVS hier über eine geeignete Putzanschussschie (Nachweis!!!) sofort erfolgen dann wäre das auch ohne zus. Abdichtung am greenteQ Klima Konform möglich. Das ist aber aus meiner Sicht in der Praxis kaum der Fall.
LG Norbert Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo Herr Kopf.
Meines Wissens wurde die Din 18040-1/18040-2 nicht geändert. Es gibt im Vorlauf zu evtl. normativen Änderungen, die dann aber immer länger dauern, einen Arbeitskreis initiiert vom ift. Es wurde aber aus diesem noch keine mir bekannte Dokumentation veröffentlicht.
Aus der Landesbauordnung für NRW ist vom 01.01.2019 folgendes zu lesen.
https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/neue-bauo-nrw-2019/
Also derzeit wohl noch in Diskussion und keine normative Änderung!
Norbert Appelhans
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo,
welcher Abstand ist hier bei den 25mm gemeint? Wenn der von lichter Leibungskante, der muss mindestens 40mm sein. Die Montage kann aber, in dem hier gegebenen Fall, dann mit 40mm eingehalten werden, wenn entweder der zweite Abstand verringert wird (bis zweiter Abstand maximal 20mm) oder aber ein größeres KK-Profil (z.B. 90, 120 x 80) verwendet wird und dann die 40mmm dann einhalten werden.
Norbert AppelhansTeilnehmerHier mal die Argumente greenteQ Klima Konform System 2.0 (gKKS)
Bei VBH in guten Händen
– etabliertes System / DIE MARKE
– langjährige Erfahrung, seit über fünf Jahren / viele ReferenzenDie Topstärken
– hohe Traglast
sehr hohe Stabilität und Festigkeit‘
– wenig Befestigungspunkte
statische, objektspezifische Vorbemessung (Bewertung über den Befestigungspunkt – OHNE Kleber!!!)Die schnelle und leichte Verarbeitung
– wenige Komponenten
– wenig Befestigungspunkte
– weing Verschnitt
– kein Vorbohren
– wenige StößeDie hohe Flexibilität
– viele Varianten
– geringerer Randabstand der Fensterbefestigung im KKDie zusätzlichen Stärken / Leistungen
– geprüft nach MO-02
– hohe Wärmedämmung / Wärmestromberechnung kann geliefert werden
– guter Schallschutz
– gutes Brandverhalten
– gute Recyclingfähigkeit / UmweltschutzBesondere zusätzlichen Stärken / Leistungen
– Absturzsicherung nach ETB
– Einbruchhemmung bis RC 2Das Fazit
das VBH gKKS bietet eine sehr gute Preisleistung
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo,
eine sogenannte kleine Zulassung (abP) ist baurechtlich für Befestigungen nicht geregelt. Die Regelungen und Voraussetzungen (Normen usw.) sind dafür nicht ausreichend gegeben. Daher gibt es über das DIBt (oberste Bauaufsichtsbehörde in Deutschland) z.B. Überlegungen im Rahmen von z.B. Arbeitskreisen mit „wesentlichen Branchenbeteiligten“ (Instituten, Verbänden, Herstellern) dieses ggf. auch in der Form in Zukunft möglich zu machen. Derzeit ist also keine abP möglich. Wenn eine absturzsichernde Befestigung baurechtlich sauber belegt werden soll, gibt es derzeit nur die Möglichkeit über eine abZ (allgemein baurechtliche Zulassung) oder über eine ETA (Euro Technische Bewertung) oder über eine (z.i.E) Zulassung im Einzelfall.Anders lautende Informationen und oder Belege/Nachweise sind also nicht nach Stand des Baurechts und ggf. kritisch zu hinterfragen. Der Weg, über Stellung von statischen Werten (z.B. nach ETB) zu den Befestigungen, an den zuständigen Statiker, wird daher oft von Branchenbeteiligten und auch von VBH beschritten.
Norbert AppelhansTeilnehmerHallo,
auch wenn derzeit wenige nach der CE-Kennzeichnung fragen, ist es eine gesetzliche Verpflichtung.
Wenn man ohne Führerschein ein Auto fährt ist das solange auch kein Problem wie es keiner kontrolliert oder keiner „darauf Aufmerksam macht“. Wird es aber, dann hat es Folgen. So ist es schon einige male auch bei Bauelementen gewesen, auch mit negativen Folgen (z.B. Forderungseinbußen oft nicht in geringer Höhe :-() Es ist also eine Frage der Rechtssicherheit. Diese ist dann gleich 0. Ein nachreichen der Kennzeichnung ist nicht möglich. -
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